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Generalversammlung 2020

Aktionäre genehmigten sämtliche Anträge über die unabhängige Stimmrechtsvertreterin

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.00 je Aktie genehmigt
  • Prof. Dr. Michael Süss als Verwaltungsratspräsident wiedergewählt
  • Irina Matveeva wurde als neues Verwaltungsratsmitglied gewählt
  • Alle Verwaltungsratsmitglieder, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Alle bisherigen Mitglieder des Human Resources Committee (HRC) wurden wiedergewählt

Pfäffikon SZ, Schweiz – 7. April 2020 – Insgesamt 71,95 % des gesamten Aktienkapitals wurden an der 47. ordentlichen Generalversammlung durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Proxy Voting Services GmbH, vertreten. Eine persönliche Teilnahme der Aktionäre war aufgrund der Verordnung des Bundesrats zur Bekämpfung des Coronavirus ausgeschlossen. Alle zur Abstimmung unterbreiteten Anträge des Verwaltungsrats wurden von den Aktionären durch Weisung mit grosser Mehrheit genehmigt, inklusive der maximalen Höhe der Gesamtentschädigung des Verwaltungsrats für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2020 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021, der maximalen Gesamthöhe der fixen Vergütung der Konzernleitung für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021, der maximalen Gesamthöhe der variablen Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2019 sowie einer Dividendenausschüttung für 2019 von CHF 1.00 pro Aktie.

Prof. Dr. Michael Süss wurde als Präsident des Verwaltungsrats bestätigt. Frau Irina Matveeva wurde als neues Verwaltungsratsmitglied gewählt, während Paul Adams, Geoffery Merszei, Alexey V. Moskov, Gerhard Pegam und Dr. Suzanne Thoma als Mitglieder des Verwaltungsrats wiedergewählt wurden. Darüber hinaus stimmten die Aktionäre der Wiederwahl von Prof. Dr. Michael Süss, Geoffery Merszei, Alexey V. Moskov, Gerhard Pegam und Dr. Suzanne Thoma als HRC-Mitglieder zu. Die Amtszeit für alle gewählten Verwaltungsratsmitglieder ist ein Jahr.

„Ich möchte allen unseren Aktionären für ihr Verständnis danken, dass eine persönliche Teilnahme in diesem Jahr nicht möglich war. Wir haben heute die wohl ungewöhnlichste Generalversammlung in der Geschichte von Oerlikon abgehalten“, sagte Prof. Dr. Michael Süss. „Wir arbeiten als Team daran, Oerlikon 2020 weiter zu stärken, damit wir die aktuellen globalen Herausforderungen meistern und zukünftige Chancen in attraktiven Märkten effektiv nutzen. Unser Ziel ist es, mittel- bis langfristig Mehrwert für alle Stakeholder, einschliesslich der Aktionäre, zu schaffen. Wir hoffen gemeinsam auf eine möglichst schnelle Rückkehr zur Normalität und freuen uns auf ein Zusammentreffen mit den Aktionären in 2021.“

Alle Abstimmungsergebnisse der Oerlikon Generalversammlung 2020 finden Sie unter www.oerlikon.com/gv. Weitere Informationen und die Biografien aller Verwaltungsratsmitglieder können unter www.oerlikon.com abgerufen werden.

Über Oerlikon

Oerlikon (SIX: OERL) entwickelt Werkstoffe, Anlagen und Oberflächentechnologien und erbringt spezialisierte Dienstleistungen, um Kunden leistungsfähige Produkte und Systeme mit langer Lebensdauer zu ermöglichen. Gestützt auf seine technologischen Schlüsselkompetenzen und sein starkes finanzielles Fundament setzt der Konzern sein mittelfristiges Wachstum fort, indem er drei strategische Faktoren umsetzt: Fokussierung auf attraktive Wachstumsmärkte, Sicherung des strukturellen Wachstums und Expansion durch zielgerichtete M&A-Aktivitäten. Oerlikon ist ein weltweit führender Technologie- und Engineering-Konzern, der sein Geschäft in zwei Segmenten (Surface Solutions und Manmade Fibers) betreibt und weltweit rund 11 100 Mitarbeitende an 182 Standorten in 37 Ländern beschäftigt. Im Jahr 2019 erzielte Oerlikon einen Umsatz von CHF 2,6 Mrd. und investierte mehr als CHF 120 Mio. in Forschung und Entwicklung.

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OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon (nachfolgend zusammen mit den Gruppengesellschaften als „Oerlikon“ bezeichnet) hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass ausschliesslich aktuelle und sachlich zutreffende Informationen in dieses Dokument Eingang finden. Es gilt gleichwohl festzuhalten und klarzustellen, dass Oerlikon hiermit keinerlei Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend, betreffend Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen in irgendeiner Art und Weise übernimmt. Weder Oerlikon noch ihre Verwaltungsräte, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeitenden sowie externen Berater oder andere Personen, die mit Oerlikon verbunden sind oder in einem anderweitigen Verhältnis zu Oerlikon stehen, haften für Schäden oder Verluste irgendwelcher Art, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung des vorliegenden Dokuments ergeben.

Dieses Dokument (sowie alle darin enthaltenen Informationen) beruht auf Einschätzungen, Annahmen und anderen Informationen, wie sie momentan dem Management von Oerlikon zur Verfügung stehen. In diesem Dokument finden sich Aussagen, die sich auf die zukünftige betriebliche und finanzielle Entwicklung von Oerlikon oder auf zukünftige Ereignisse im Zusammenhang mit Oerlikon beziehen. Solche Aussagen sind allenfalls als sogenannte „Forward Looking Statements“ zu verstehen. Solche „Forward Looking Statements“ beinhalten und unterliegen gewissen Risiken, Unsicherheits- und anderen Faktoren, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind und/oder auf welche Oerlikon keinen Einfluss hat. Diese Risiken, Unsicherheits- und anderen Faktoren können dazu beitragen, dass sich die (insbesondere betrieblichen und finanziellen) Ergebnisse von Oerlikon substanziell (und insbesondere auch in negativer Art und Weise) von denen unterscheiden können, die allenfalls aufgrund der in den „Forward Looking Statements“ getroffenen Aussagen in Aussicht gestellt wurden oder erwartet werden konnten. Oerlikon leistet keinerlei Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass sich die als „Forward Looking Statements“ zu qualifizierenden Aussagen auch entsprechend verwirklichen werden. Oerlikon ist nicht verpflichtet, und übernimmt keinerlei Haftung dafür, solche „Forward Looking Statements“ zu aktualisieren oder auf irgendeine andere Art und Weise einer Überprüfung zu unterziehen, um damit neuere Erkenntnisse, spätere Ereignisse oder sonstige Entwicklungen in irgendeiner Art zu reflektieren.

Dieses Dokument (sowie alle darin enthaltenen Informationen) stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Tätigung einer anderen Transaktion im Zusammenhang mit Effekten von Oerlikon dar, noch darf es als Werbung für Kauf, Verkauf oder eine andere Transaktion im Zusammenhang mit Effekten von Oerlikon verstanden werden. Dieses Dokument (sowie die darin enthaltenen Informationen) stellt keine Grundlage für eine Investitionsentscheidung dar. Investoren sind vollumfänglich und ausschliesslich selbst verantwortlich für die von ihnen getroffenen Investitionsentscheidungen.

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Thomas Schmidt

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Leng Wong

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